Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Wie setzt sich der Strom- bzw. Gaspreis zusammen?
- Bekomme ich nach einem Wechsel die an meinen bisherigen Stromlieferanten bereits entrichteten Abschläge zurückerstattet?
- Welche Änderungen sind nach dem Wechsel zu erwarten?
- Wie erfolgt der Transport von Strom oder Gas von einem überregionalen Anbieter zu mir?
- Was passiert bei einem Lieferantenwechsel?
- Was ist der Unterschied zwischen Lieferant und Verteilnetzbetreiber?
- Sind bei Lieferantenwechsel technische Änderungen erforderlich?
- Kann beim Lieferantenwechsel die Strom- oder Erdgasversorgung unterbrochen werden?
- Kostet der Lieferantenwechsel etwas?
- Muss ich selbst bei meinem derzeitigen Lieferanten kündigen?
- Wer ist mein Ansprechpartner bei technischen Störungen (Stromausfall)?
- Wie lange dauert der Wechsel?
- Wie kann ich EAA Kunde werden?
Der Strompreis setzt sich im Groben aus drei Bestandteilen zusammen:
- Arbeitspreis/Energiepreis
- Netzentgelte (Leistungspreis, Arbeitspreis, Mess-(kosten)preis, Konzessionsabgabe)
- Steuern und Abgaben (KWKG-Umlage, EEG-Umlage, Stromsteuer, MwSt.)
Nach einem Wechsel erhalten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten eine Schlussrechnung, in der die geleisteten Abschläge verrechnet werden. Verbleibendes Guthaben wird Ihnen dabei ausgezahlt bzw. noch ausstehende Beträge eingefordert.
Die turnusmäßige Ablesung Ihres Stromzählers übernimmt auch weiterhin der Verteilnetzbetreiber oder ein vom Verteilnetzbetreiber beauftragter Dienstleister. Lediglich Ihre Abrechnung erhalten Sie in Zukunft von der ENERGIEALLIANZ Austria. Und: Für alle Tarif- und Vertragsfragen stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Der Energielieferant speist zum Lieferbeginn den von Ihnen benötigten Strom an einem beliebigen Ort in das Netz ein. Sie entnehmen an Ihrem Standort genau die Menge an Energie, die Sie brauchen. Das Stromnetz kann mit einem großen See verglichen werden, an dem ein Stromversorger an beliebiger Stelle eine bestimmte Menge Wasser in den See schüttet und der Verbraucher genau diese Menge an einer anderen Stelle herausnimmt.
Der Wechsel des Energielieferanten spielt sich nur auf dem Papier ab. Es werden keine Veränderungen bei den technischen Einrichtungen vorgenommen. Für diese bleibt im Übrigen auch weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Technisch gesehen bleibt also auch bei einem Wechsel alles beim Alten. Lediglich die Rechnung kommt vom neuen Lieferanten.
Der Lieferant, ist ausschließlich für die Belieferung der Endkunden mit Energie zuständig. Der Verteilnetzbetreiber hingegen ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung, Wartung und Entstörung des Elektrizitätsnetzes.
Nein. Der Wechsel des Energielieferanten spielt sich nur auf dem Papier ab. Es werden keine Veränderungen bei den technischen Einrichtungen vorgenommen. Für diese bleibt im Übrigen auch weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Technisch gesehen bleibt also auch bei einem Wechsel alles beim Alten. Lediglich die Rechnung kommt vom neuen Lieferanten.
Nein. Der Wechsel des Energieliferanten hat keine Auswirkungen auf Ihre Energieversorgung vor Ort.
Nein. Durch einen Lieferantenwechsel entstehen für Sie keine Kosten.
Nein. Die Kündigung bei Ihrem Lieferanten sowie alle weiteren für den Wechsel erforderlichen Schritte übernehmen wir gerne für Sie.
Hier ist – auch nach einem Lieferantenwechsel – immer Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig.
Unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wechselfristen dauert der Lieferantenwechsel in der Regel ca. 6 Wochen. Zu welchem Zeitpunkt der Wechsel möglich ist, hängt weiters von der vertraglichen Bindung mit Ihrem derzeitigen Lieferanten ab.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!



