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Häufig gestellte Fragen und Antworten


Wie setzt sich der Strom- bzw. Gaspreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich im Groben aus drei Bestandteilen zusammen:
- Arbeitspreis/Energiepreis
- Netzentgelte (Leistungspreis, Arbeitspreis, Mess-(kosten)preis, Konzessionsabgabe)
- Steuern und Abgaben (KWKG-Umlage, EEG-Umlage, Stromsteuer, MwSt.)

 

Bekomme ich nach einem Wechsel die an meinen bisherigen Stromlieferanten bereits entrichteten Abschläge zurückerstattet?

Nach einem Wechsel erhalten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten eine Schlussrechnung, in der die geleisteten Abschläge verrechnet werden. Verbleibendes Guthaben wird Ihnen dabei ausgezahlt bzw. noch ausstehende Beträge eingefordert.

 

Welche Änderungen sind nach dem Wechsel zu erwarten?

Die turnusmäßige Ablesung Ihres Stromzählers übernimmt auch weiterhin der Verteilnetzbetreiber oder ein vom Verteilnetzbetreiber beauftragter Dienstleister. Lediglich Ihre Abrechnung erhalten Sie in Zukunft von der ENERGIEALLIANZ Austria. Und: Für alle Tarif- und Vertragsfragen stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

 

Wie erfolgt der Transport von Strom oder Gas von einem überregionalen Anbieter zu mir?

Der Energielieferant speist zum Lieferbeginn den von Ihnen benötigten Strom an einem beliebigen Ort in das Netz ein. Sie entnehmen an Ihrem Standort genau die Menge an Energie, die Sie brauchen. Das Stromnetz kann mit einem großen See verglichen werden, an dem ein Stromversorger an beliebiger Stelle eine bestimmte Menge Wasser in den See schüttet und der Verbraucher genau diese Menge an einer anderen Stelle herausnimmt.

 

Was passiert bei einem Lieferantenwechsel?

Der Wechsel des Energielieferanten spielt sich nur auf dem Papier ab. Es werden keine Veränderungen bei den technischen Einrichtungen vorgenommen. Für diese bleibt im Übrigen auch weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Technisch gesehen bleibt also auch bei einem Wechsel alles beim Alten. Lediglich die Rechnung kommt vom neuen Lieferanten.

 

Was ist der Unterschied zwischen Lieferant und Verteilnetzbetreiber?

Der Lieferant, ist ausschließlich für die Belieferung der Endkunden mit Energie zuständig. Der Verteilnetzbetreiber hingegen ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung, Wartung und Entstörung des Elektrizitätsnetzes.

 

Sind bei Lieferantenwechsel technische Änderungen erforderlich?

Nein. Der Wechsel des Energielieferanten spielt sich nur auf dem Papier ab. Es werden keine Veränderungen bei den technischen Einrichtungen vorgenommen. Für diese bleibt im Übrigen auch weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Technisch gesehen bleibt also auch bei einem Wechsel alles beim Alten. Lediglich die Rechnung kommt vom neuen Lieferanten.

 

Kann beim Lieferantenwechsel die Strom- oder Erdgasversorgung unterbrochen werden?

Nein. Der Wechsel des Energieliferanten hat keine Auswirkungen auf Ihre Energieversorgung vor Ort.

 

Kostet der Lieferantenwechsel etwas?

Nein. Durch einen Lieferantenwechsel entstehen für Sie keine Kosten.

 

Muss ich selbst bei meinem derzeitigen Lieferanten kündigen?

Nein. Die Kündigung bei Ihrem Lieferanten sowie alle weiteren für den Wechsel erforderlichen Schritte übernehmen wir gerne für Sie.

 

Wer ist mein Ansprechpartner bei technischen Störungen (Stromausfall)?

Hier ist – auch nach einem Lieferantenwechsel – immer Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig.

 

Wie lange dauert der Wechsel?

Unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wechselfristen dauert der Lieferantenwechsel in der Regel ca. 6 Wochen. Zu welchem Zeitpunkt der Wechsel möglich ist, hängt weiters von der vertraglichen Bindung mit Ihrem derzeitigen Lieferanten ab.

 

Wie kann ich EAA Kunde werden?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!