Veröffentlichung
Gemäß den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher in Deutschland liefern, verpflichtet, vertriebsrelevante Daten zu veröffentlichen.
Veröffentlichungspflicht für Elektrizitätsunternehmen nach EEG § 15 Abs. 2 (D)Letztverbrauchabsatz EAA an Letztverbraucher in Deutschland im Jahr 2007: 70.099.401 kWh

